Plenarversammlung
Die KKLJV besteht aus 26 Mitgliedern, welche die kantonalen Organe des Justizvollzugs, in der Regel Justizvollzugsämter, vertreten.
Die Versammlung aller Mitglieder bildet die Plenarversammlung. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Die Plenarversammlung wählt aus ihren Reihen die Präsidentin bzw. den Präsidenten und den Vorstand, genehmigt das Budget und die Jahresrechnung und befindet über die Statuten.
Pro Jahr finden zwei Plenarversammlungen statt:
- eine zweitägige, abwechslungsweise in einem der drei Gebiete der Strafvollzugskonkordate, sowie
- eine eintägige, jeweils verbunden mit der Besichtigung einer Justizvollzugsanstalt.
Die KKLJV setzt sich in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen für die Weiterentwicklung des Justizvollzugs ein.